Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum IV. Quartal 2026

Der Bundesverband der DSTG hat seine von den Mitgliedsverbänden zu zahlenden Beiträge zum 1. Juli 2026 entsprechend des §1 III der Beitragsordnung der DSTG Bund prozentual entsprechend der Anpassung der Besoldung eines Oberinspektors angepasst. Als Folge daraus hat der Hauptvorstand der DSTG Hamburg in seiner Sitzung vom 24. August 2026 dem §2 III der Beitragsordnung der DSTG Hamburg folgend eine Beitragserhöhung gemäß §2 I und II der Beitragsordnung der DSTG Hamburg beschlossen. Diese gilt ab dem IV. Quartal 2026. Die ab Oktober 2026 geltende Beitragstabelle findet sich unter Service / Beiträge / Beiträge ab Oktober 2026.