Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum II. Quartal 2025

Der Bundesverband der DSTG hat seine von den Mitgliedsverbänden zu zahlenden Beiträge zum 29. Januar 2025 entsprechend des §1 III der Beitragsordnung der DSTG Bund prozentual entsprechend der Anpassung der Besoldung eines Oberinspektors angepasst. Als Folge daraus hat der Hauptvorstand der DSTG Hamburg in seiner Sitzung vom 28. Januar 2025 dem §2 III der Beitragsordnung der DSTG Hamburg folgend eine Beitragserhöhung gemäß §2 I und II der Beitragsordnung der DSTG Hamburg beschlossen. Diese gilt ab dem II. Quartal 2025. Die ab April 2025 geltende Beitragstabelle findet sich unter Service / Beiträge / Beiträge ab Apil 2025.

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