Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum III. Quartal 2025

Der Bundesverband der DSTG hat seine von den Mitgliedsverbänden zu zahlenden Beiträge zum 1. Juli 2025 entsprechend des §1 III der Beitragsordnung der DSTG Bund prozentual entsprechend der Anpassung der Besoldung eines Oberinspektors angepasst. Als Folge daraus hat der Hauptvorstand der DSTG Hamburg in seiner Sitzung vom 28. Januar 2025 dem §2 III der Beitragsordnung der DSTG Hamburg folgend eine Beitragserhöhung gemäß §2 I und II der Beitragsordnung der DSTG Hamburg beschlossen. Diese gilt ab dem III. Quartal 2025. Die ab Juli 2025 geltende Beitragstabelle findet sich unter Service / Beiträge / Beiträge ab Juli 2025.