Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum II. Quartal 2023

Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum II. Quartal 2023

Der Bundesverband der DSTG hat seine von den Mitgliedsverbänden zu zahlenden Beiträge zum 1. Januar 2023 entsprechend des §1 III der Beitragsordnung der DSTG Bund prozentual entsprechend der Anpassung der Besoldung eines Oberinspektors angepasst. Als Folge daraus hat der Hauptvorstand der DSTG Hamburg in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 dem §2 III der Beitragsordnung der DSTG Hamburg folgend eine Beitragserhöhung gemäß §2 I und II der Beitragsordnung der DSTG Hamburg beschlossen. Diese gilt ab dem II. Quartal 2023. Die Mitgliedsbeiträge der DSTG Hamburg steigen für die Aktiven um € 0,10 für die Anwärter:innen, die Besoldungsgruppen A5 bis A12 und die Entgeltgruppen E1 bis E12. Bei den Ruheständlern steigt der Beitrag um € 0,10 für die Besoldungsgruppen A5 bis A14 und in den Entgeltgruppen E1 bis E14. Die Beiträge für die übrigen Besoldungs- und Entgeltgruppen steigen um € 0,20. Der Mindesbeitrag steigt um € 0,10. Die ab April 2023 geltende Beitragstabelle findet sich unter Service / Beiträge / Beiträge ab April 2023.

Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum IV. Quartal 2022

Bekanntmachung der Beitragsanpassung zum IV. Quartal 2022

Der Bundesverband der DSTG hat seine von den Mitgliedsverbänden zu zahlenden Beiträge zum 1. Juli 2022 entsprechend des §1 III der Beitragsordnung der DSTG Bund prozentual entsprechend der Anpassung der Besoldung eines Oberinspektors angepasst. Als Folge daraus hat der Hauptvorstand der DSTG Hamburg in seiner Sitzung vom 31. August 2022 dem §2 III der Beitragsordnung der DSTG Hamburg folgend eine Beitragserhöhung gemäß §2 I und II der Beitragsordnung der DSTG Hamburg beschlossen. Diese gilt ab dem IV. Quartal 2022. Die Mitgliedeiträge der DSTG Hamburg steigen für die Aktiven um € 0,10 für die Anwärter:innen, die Besoldungsgruppen A5 bis A10 und die Entgeltgruppen E1 bis E9a. Bei den Ruheständlern steigt der Beitrag um € 0,10 für die Besoldungsgruppen A5 bis A11 und in den Entgeltgruppen E1 bis E10. Die Beiträge für die übrigen Besoldungs- und Entgeltgruppen steigen um € 0,20. Der Mindesbeitrag steigt um € 0,10. Die ab Oktober 2022 geltende Beitragstabelle findet sich unter Service / Beiträge / Beiträge ab Oktober 2022.